Überblick: Die 4 USt-Sätze

In Österreich gibt es vier Umsatzsteuersätze. Welcher Satz gilt, hängt von der Art der Lieferung oder Dienstleistung ab.

SatzBezeichnungRechtsgrundlage
20 %Normalsteuersatz§ 10 Abs. 1 UStG
13 %Sondersteuersatz§ 10 Abs. 3 UStG
10 %Ermäßigter Steuersatz§ 10 Abs. 2 UStG
0 %Echte Steuerbefreiung§ 6 UStG (verschiedene Ziffern)

Der Normalsteuersatz: 20 %

Der Normalsteuersatz von 20 % gilt für die meisten Lieferungen und Dienstleistungen in Österreich. Wenn keine Ausnahme greift, ist dieser Satz anzuwenden.

Beispiele: Dienstleistungen aller Art (Beratung, Design, Programmierung, Fotografie), Elektronik, Kleidung, Möbel, Kfz-Zubehör, Handwerksleistungen.

Der ermäßigte Satz: 10 %

Der ermäßigte Satz von 10 % gilt für Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs.

Beispiele:

  • Lebensmittel (nicht Getränke, Restaurants)
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
  • Personenbeförderung (Taxi, Bahn)
  • Mieten für Wohnzwecke
  • Medikamente
  • Künstlerische Tätigkeit (z.B. Gage)

Der Sondersatz: 13 %

Der Sondersteuersatz von 13 % betrifft spezifische Bereiche.

Beispiele:

  • Beherbergung (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen)
  • Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Museen)
  • Lieferung lebender Tiere
  • Tierfutter
  • Saatgut und Pflanzen
  • Holz (Brennholz)

Steuerbefreit: 0 %

In bestimmten Fällen ist eine Leistung von der USt befreit (echte Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug):

  • Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) — aber ohne Vorsteuerabzug
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen in andere EU-Länder
  • Exportlieferungen in Drittländer
  • Bestimmte Heilbehandlungen und Sozialleistungen
Achtung: Bei der Kleinunternehmerregelung ist die Steuerbefreiung „unecht" — es gibt keinen Vorsteuerabzug. Bei Exporten und innergemeinschaftlichen Lieferungen ist sie „echt" (Vorsteuerabzug bleibt bestehen).

Reverse Charge

Bei bestimmten grenzüberschreitenden Dienstleistungen geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge). Das betrifft vor allem B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU. In diesem Fall stellst du eine Rechnung ohne USt aus und der Empfänger meldet die USt in seinem Land.

Brutto → Netto Berechnung

Die Formel zur Berechnung des Nettobetrags aus einem Bruttobetrag:

Netto = Brutto ÷ (1 + USt-Satz)

Beispiel: 1.200 € brutto bei 20 % USt: 1.200 ÷ 1,20 = 1.000 € netto, 200 € USt.

USt in Accounted

Accounted berechnet alle 4 österreichischen USt-Sätze automatisch. Du gibst den Bruttobetrag ein, wählst den Satz — Netto und USt werden sofort berechnet. Bei der UVA werden die Beträge nach Satz gruppiert und die Zahllast ermittelt.